Der Bildungsurlaub gilt bei sechs monatiger Betriebszugehörigkeit für:
– Angestellte
– Auszubildende
Beschäftigte in Bremen haben einen Anspruch zur Weiterbildung von bis zu 10 Tagen in zwei Jahren (bei Vollzeit 5 Tagewoche). Die sogenannte „Bildungszeit“ erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.
Welche Art von Bildungsurlaub in Bremen WIRD gefördert:
– berufliche Weiterbildung
– politische Weiterbildung
– allgemeine Weiterbildung
– Qualifizierung für ehrenamtlicher Tätigkeiten
Die Bildungseinrichtung muss eine Anerkennung nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz (BremBZG) besitzen.
Wieviel Tage werden im Jahr gefördert:
– 10 Arbeitstage innerhalb von zwei Kalenderjahren
Wer trägt die Kosten für den Bildungsurlaub in Bremen:
– der Arbeitgeber trägt die Lohnkosten (Lohnfortzahlung)
– die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben die Kursgebühren zu übernehmen
Was ist bei der Anmeldung zu beachten:
– der Arbeitgeber muss mindestens vier Wochen vor Kursbeginn schriftlich informiert werden
– die Bildungseinrichtung muss nach dem BremBZG anerkannt sein, das Zertifikat müssen Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen
– Ihr Arbeitgeber sollte möglichst innerhalb einer Woche nach Antragstellung den Bildungsurlaub prüfen. Ist aus betrieblichen Gründen kein Bildungsurlaub möglich, kann der Arbeitgeber aus wichtigem den Urlaub ablehnen
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetpräsenz vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)